Die Basler Lebensversicherungs-AG erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 8 Arbeitstagen an!
Die Basler Lebensversicherungs-AG aus Hamburg, die in den letzten Jahren immer wieder ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet und verbessert hat, hat sich in einem aktuellen Leistungsfall zur Berufsunfähigkeitsversicherung selbst übertroffen, indem sie beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 8 Arbeitstagen anerkannt hat.
Dadurch platziert sich die Basler Lebensversicherungs-AG in meinem internen „Schnelligkeitsranking“ unangefochten auf Platz 1 und verweist damit den bisherigen Platzhirschen, die Lebensversicherung von 1871 a.G. aus München, auf den 2. Platz, die vor kurzem noch den Rekord mit 17 Arbeitstagen inne hatten.
Ab wann gilt man denn als Berufsunfähig?
Dies regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. das Versicherungsvertragsgesetz.
Hier heißt es im § 172 Abs. 2
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html
Als kurze Formel kann man sagen: Wenn Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% und voraussichtlich für mind. 6 Monate nicht mehr ausüben kannst, kann Berufsunfähigkeit vorliegen.
Den Nachweis, dass Berufsunfähigkeit vorliegt muss immer die versicherte Person erbringen!
Zum aktuellen Leistungsfall
2018 hat sich die damals 29-jährige technische Zeichnerin entschlossen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Basler Lebensversicherungs-AG abzuschließen.
Am 09.11.2021 wurde bei einer Mammasonografie (Ultraschalluntersuchung der Brust) ein Mammakarzinom entdeckt und nach weiteren Untersuchungen als gesicherte Diagnose gestellt.
Seit 15.12.2021 wird die ambulante Chemo- Strahlentherapie in festgelegten Abständen durchgeführt. Geplant sind weitere Behandlungen, unter anderem eine Brusterhaltende Therapie (BET)
Während der laufenden Behandlungen ist keine Belastung und keine berufliche Tätigkeit möglich.
Wir haben daher mit Datum vom 12.04.2022 den schriftlichen Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Basler Lebensversicherungs-AG gestellt.
Mit Datum vom 26.04.2022 wurden dann durch die Basler Lebensversicherungs-AG weitere Unterlagen angefordert.
Dies waren relativ viele, da auf Grund der kurzen Vertragslaufzeit auch die Vertragswirksamkeit (wurden im Antrag alle Fragen richtig und vollständig beantwortet) geprüft werden musste.
Zur Prüfung der Vertragswirksamkeit gehören:
- die Auszüge aus der Patientenkartei aller behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre vor Antragstellung, also ab 2013
- eine Leistungsauskunft der Krankenkasse für den gleichen Zeitraum
- sämtliche medizinischen Befunde
- Lohn- / Gehaltsnachweise
Zur Prüfung des Leistungsanspruches aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören neben dem Leistungsantrag:
- sämtliche medizinischen Befunde
- ausführlich und nachvollziehbar ausgefüllte Arztfragebögen um den Nachweis der Berufsunfähigkeit führen zu können
- Einkommensunterlagen
- evtl. Nachweise zu den ausgeübten Tätigkeiten
Am 03.06.2022 haben wir dann alle angeforderten Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an die Basler Lebensversicherungs-AG übergeben.
Am 09.06.2022 erhielten wir telefonisch eine weitere Anforderung von Unterlagen, die wir am nächsten Tag eingereicht haben.
Am 15.06.2022 erhielten wir telefonisch vorab die freudige Mitteilung über das unbefristete Leistungsanerkenntnis.
In den Versicherungsbedingungen der Basler Lebensversicherungs-AG, die dem Vertrag zu Grunde liegen, ist unter Ziff. 18 festgelegt, dass der Versicherer innerhalb von 5 Arbeitstagen, nach Vorlage aller angeforderten Unterlagen, mitteilt, ob eine Leistung erbracht wird, oder welche weiteren Unterlagen noch benötigt werden. Diese Frist wurde immer eingehalten. Auch der telefonische Kontakt zur Leistungsprüferin war jederzeit sehr freundlich und zielführend.
Ich bedanke mich, auch im Namen meiner Mandantin, für die schnelle, freundliche, kompetente und unbürokratische Bearbeitung. Dies ist leider nicht mehr selbstverständlich!
Empfehlung
Sollten Sie einen Leistungsfall aus der Berufsunfähigkeitsversicherung melden wollen, nehmen Sie sich bitte sofort einen kompetenten Berater an die Seite und machen das nicht alleine. Ihr Versicherungsmakler kann bestimmt eine qualifizierte Empfehlung aussprechen.
Dies kann ein spezialisierter Versicherungsberater (wie z.B. BU-Expertenservice), oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung sein.
Ich arbeite hier in enger Kooperation und Abstimmung mit der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke gilt als ausgewiesener Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Alexander Stegmeier
Versicherungsmakler